Topaktuell

Neues Parkleitsystem leitet ab sofort den innerstädtischen Parksuchverkehr

Technische Störung: EVS-Wertstoffzentrum telefonisch nicht zu erreichen; zurzeit nur Barzahlung möglich

Führerscheinstelle am 19.03.2025 ganztägig geschlossen

!!! Warnstreik am 13.03, Rathaus und Nebenstellen ganztägig geschlossen !!!

Vorsorge treffen – Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Vorsorge treffen – Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung - darüber sollte man sich frühzeitig Gedanken machen, denn jeder Mensch kann durch Krankheit, Unfall und Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbst regeln kann. Für diesen Fall lässt sich frühzeitig Vorsorge treffen. In einer Vollmacht legen Sie fest, wer einmal Ihre Wünsche umsetzt, Ihre Bankgeschäfte regelt und Entscheidungen in der Klinik trifft. Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer einmal Ihr rechtlicher Betreuer werden soll. Und in einer Patientenverfügung können Sie angeben, welche medizinische Behandlung Sie wünschen. Sarah Fuchs ist Sachgebietsleiterin der Betreuungsbehörde in Saarlouis und erklärt praxisnah die notwendigen Begrifflichkeiten und Formulare.