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OB-Wahl: Marc Speicher gewinnt Stichwahl

Europa-, Kommunal- und OB-Wahl: Großer Wahlsonntag am 9. Juni

Podiumsdiskussion zur Oberbürgermeisterwahl

Dienstag, 14. Mai, um 19 Uhr im Vereinshaus Fraulautern, moderiert vom Saarländischen Rundfunk und der Saarbrücker Zeitung

Nicht nur für das Europäische Parlament entscheidet sich am 9. Juni wohin die Reise geht, sondern auch für die Kommunen im Saarland. Für die Kreisstadt Saarlouis ist 2024 ein Superwahljahr, denn hier stehen gleichzeitig der Oberbürgermeister und der Stadtrat zur Wahl.

„2024 wird es für die Stadtpolitik einen nie dagewesenen Umbruch geben.“ Das sagte OB Peter Demmer, als er zum Jahresende von der Saarbrücker Zeitung nach den größten Projekten im neuen Jahr gefragt wurde. Nachdem bereits zum ersten Januar die beiden neuen hauptamtlichen Beigeordneten ihre Arbeit aufgenommen haben, steht am 9. Juni nun der große Wahltag bevor: Neben dem Europäischen Parlament und dem Saarlouiser Kreistag werden in der Kreisstadt Saarlouis nämlich auch beide politische Organe neu gewählt: Der Oberbürgermeister und der Stadtrat.

Warum die Kommunalwahl wichtig ist

Nach der Bundes- und der Landesebene nennt man sie auch die „dritte Ebene im Staat“ und trotzdem ist es gerade sie, die am nächsten an den Menschen dran ist: Die kommunale Ebene regelt die Selbstverwaltung der örtlichen Gemeinschaft. In Saarlouis gehört neben der Kreisstadt auch der Landkreis zur kommunalen Ebene, beide bearbeiten ihre jeweils eigenen Aufgabenfelder. Vier von fünf Gesetzen, die von Bund und Land beschlossen werden, werden hier umgesetzt.

Was genau sind die Aufgaben der Kreisstadt Saarlouis? Zum einen sind das die Pflichtaufgaben, die von Rechtswegen umgesetzt werden müssen, Ordnungsangelegenheiten etwa oder der Bau von Schulgebäuden. Dazu kommen die freiwilligen Aufgaben wie zum Beispiel Museen und Schwimmbäder, Wirtschaftsförderung oder Stadtfeste. Zudem gibt es Aufgaben, die von Bund und Ländern übertragen sind, wie zum Beispiel die Ausführung von Personenstands- und Baurecht.

Kurzum: Die Kommunen arbeiten dort, wo die Menschen zu Hause sind. Mit der Kommunalwahl entscheiden die rund 28.000 Wahlberechtigten in Saarlouis also über die Politik vor ihrer eigenen Haustüre. Zugleich wiegt die einzelne Stimme bei keiner anderen Wahl mehr: Nirgends ist der Einfluss jeder Wählerin und jedes Wählers größer.

Apropos – wer darf überhaupt wählen? Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die seit mindestens drei Monaten mit Erst-, bzw. Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Saarlouis angemeldet sind. Das gilt auch für Staatsangehörige der übrigen EU-Staaten. Bei der Europawahl dürfen in diesem Jahr erstmals auch junge Menschen ab 16 ihre Stimme abgeben.

Und wie wird gewählt?

Jeweils eine Stimme haben alle Wahlberechtigten für jede einzelne Wahl. Die OB-Wahl ist eine Personenwahl, hier entscheiden sich die Wähler für eine Kandidatin oder einen Kandidaten. Sollte es im ersten Wahlgang nicht zu einer absoluten Mehrheit (mehr als 50 Prozent) kommen, gehen die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen vierzehn Tage später in die Stichwahl. Die Wahl des Oberbürgermeisters erfolgt für eine Amtszeit von zehn Jahren, Anfang Oktober kommt der neue Verwaltungschef dann ins Amt, der bisherige Amtsinhaber geht dann in den Ruhestand.

Die Stadtratswahl ist eine Verhältniswahl: Hier gibt man seine Stimme für eine Partei ab, deren Kandidaten auf der Wahlliste stehen. Am Ende werden die Stimmen zusammengezählt, und entsprechend ihres Wahlergebnisses erhalten die Parteien dann ihre Sitze im Stadtrat. Dort gibt es insgesamt 45 Sitze, er wird für eine Dauer von fünf Jahren gewählt.

Sascha Schmidt

Dieser Text ist zuerst erschienen im Stadtmagazin Vierzehn, Ausgabe 1/2024. Das Magazin ist im Rathaus kostenlos erhältlich und kann unter diesem Link als PDF heruntergeladen werden (Direktlink, 9MB).

Was genau macht eigentlich…

… der Oberbürgermeister?

Der Oberbürgermeister ist gesetzlicher Vertreter der Stadt und leitet hauptamtlich die Stadtverwaltung mit ihren rund 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Er bereitet die Beschlüsse des Stadtrates vor und führt sie aus, überdies erledigt er die Geschäfte der laufenden Verwaltung sowie die ihm übertragenen Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde. Zudem ist er der höchste Repräsentant der Stadt. Kurz: Er ist Chef der Verwaltung und führt die Stadt gemeinsam mit dem Stadtrat.

… der Stadtrat?

Der Stadtrat ist das höchste politische Organ in Städten. Er beschließt über die der Stadt übertragenen Aufgaben und Selbstverwaltungsangelegenheiten, sofern sie nicht dem Oberbürgermeister übertragen sind. Außerdem gibt es eine ganze Reihe von Aufgaben, die dem Stadtrat vorbehalten sind, darunter die Verleihung des Ehrenbürgerrechts, die Wahl der Beigeordneten oder der Erlass einer Haushaltssatzung. Nicht mitbestimmen kann der Stadtrat indes in Auftragsangelegenheiten des Oberbürgermeisters, z.B. den Aufgaben der Ortspolizeibehörde. Hier bestimmt der Rat zwar lediglich Ausstattung und Personal.

Die Mitglieder des Stadtrates sind keine Berufspolitiker, sondern arbeiten ehrenamtlich für ihre Heimatstadt. Um dem Stadtrat angehören zu können, muss man im Stadtgebiet leben – auch wegen dieser unmittelbaren Verbundenheit ist die kommunale Ebene näher dran an den Bürgerinnen und Bürger und den täglichen Bedürfnissen der städtischen Gemeinschaft.