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Hochwasserhilfen: Finanzielle Hilfsleistung für Hochwasserschäden in der Kreisstadt Saarlouis

Land und Kommunen haben gemeinsam finanzielle Hilfen für von Überflutung betroffene Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. Alle Informationen und die Anträge hierzu finden Sie: https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/hochwasserhilfe

Soforthilfe:

Betroffene des Hochwassers können ab sofort einen Antrag auf Hochwasserhilfen (nach der Richtlinie der Landesregierung für die Gewährung einer „Hochwasserhilfe“ für bedürftige Betroffene des Elementarschadensereignis im Mai 2024) stellen.

Die Anträge werden bei der jeweils zuständigen Heimatgemeinde gestellt. Die Kreisstadt Saarlouis ist demnach zuständig für Anträge von Personen, deren Erstwohnsitz in Saarlouis und seinen Stadtteilen liegt. Dazu hat die Stadt eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: hochwasserhilfe@saarlouis.de

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Beim Hochwasser sind den Antragstellern nachweisbar Schäden entstanden.
  • Antragsteller müssen eine gewissenhafte Schätzung des entstandenen Schadens abgeben, der zwischen 500 und 1.000 Euro liegt.
  • Die Stadtverwaltung prüft die eingegangenen Anträge. Sind die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, übermittelt die Stadt den geprüften Antrag an die Landkreisverwaltung.
  • Beim Landkreis werden die Förderbescheide ausgefertigt.

Der Antrag findet sich auf der Website des Saarlandes unter folgendem Link: https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mukmav/wasser/dld_finanzielle-hilfen-hochwasser

Elementarschäden-Richtlinie

Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch staatliche Zuwendungen bei Elementarschäden ab 5.000 Euro gewährt.

Im Schadensfall sollten Sie wie immer zunächst prüfen, ob Versicherungsschutz (z.B. über eine Hausratsversicherung oder Elementarschadenversicherung) besteht. Bitte nehmen Sie daher zunächst Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.

Der Antrag findet sich auf der Website des Saarlandes unter folgendem Link:

https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mukmav/wasser/dld_antrag-elementarsch%C3%A4denrichtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Auch diese Anträge bitte an die Adresse: hochwasserhilfe@saarlouis.de mailen.