Land und Kommunen haben gemeinsam finanzielle Hilfen für von Überflutung betroffene Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. Alle Informationen und die Anträge hierzu finden Sie: https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/hochwasserhilfe
Soforthilfe:
Betroffene des Hochwassers können ab sofort einen Antrag auf Hochwasserhilfen (nach der Richtlinie der Landesregierung für die Gewährung einer „Hochwasserhilfe“ für bedürftige Betroffene des Elementarschadensereignis im Mai 2024) stellen.
Die Anträge werden bei der jeweils zuständigen Heimatgemeinde gestellt. Die Kreisstadt Saarlouis ist demnach zuständig für Anträge von Personen, deren Erstwohnsitz in Saarlouis und seinen Stadtteilen liegt. Dazu hat die Stadt eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: hochwasserhilfe@saarlouis.de
Dabei ist folgendes zu beachten:
Der Antrag findet sich auf der Website des Saarlandes unter folgendem Link: https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mukmav/wasser/dld_finanzielle-hilfen-hochwasser
Elementarschäden-Richtlinie
Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch staatliche Zuwendungen bei Elementarschäden ab 5.000 Euro gewährt.
Im Schadensfall sollten Sie wie immer zunächst prüfen, ob Versicherungsschutz (z.B. über eine Hausratsversicherung oder Elementarschadenversicherung) besteht. Bitte nehmen Sie daher zunächst Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.
Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.
Der Antrag findet sich auf der Website des Saarlandes unter folgendem Link:
Auch diese Anträge bitte an die Adresse: hochwasserhilfe@saarlouis.de mailen.