Die ehemalige Bundesstraße B 51 wurde in der Ortsdurchfahrt von Roden zur kommunalen Straße zurückgestuft, die Geschwindigkeit auf Tempo 30 herabgesetzt. Nun soll auch eine bauliche Veränderung für mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität sorgen. Dafür möchte die Stadt Saarlouis Fördermittel erlangen. Das Verfahren ist komplex und mit hohem Aufwand verbunden und braucht daher seine Zeit. Ein Überblick über die nächsten Schritte.
Mit der Freigabe der Ortsumgehung Roden im vergangenen November führt nun auch die Bundesstraße als B 51 neu über die neue Route und verbindet so die Gustav-Heinemann-Brücke mit dem Industriegebiet Röderberg und dem Saarhafen.
Mit der Eröffnung der Umgehung wurde der alte Verlauf der Bundesstraße durch die Rodener Wohnlage zu einer kommunalen Straße herabgestuft. Diese umfasst die Straßenabschnitte Loris-, Herren,- Gerber- und Schanzenstraße. Um die Verkehrssicherheit und Lebensqualität im Wohngebiet zu erhöhen, wurde in diesem Bereich die Geschwindigkeit auf Tempo 30 herabgesetzt, die entsprechende Verkehrsbeschilderung ist bereits abgeschlossen.
Zudem ist auch ein verkehrsberuhigender Rück- bzw. Umbau der Ortsdurchfahrt (B 51 alt) vorgesehen. Dazu beabsichtigt die Kreisstadt Saarlouis Fördermittel aus der Städtebauförderung zu erlangen. Dem Fördergeber liegt dazu bereits eine sogenannte Projektskizze vor, die zurzeit auf Förderfähigkeit geprüft wird. Erst wenn das Fördermittelverfahren abgeschlossen ist, können die Planungen der Baumaßnahmen begonnen werden. Gemäß dem Fördergeber sind bereits die Ingenieurleistungen dafür europaweit auszuschreiben. Parallel dazu holt die Kreisstadt Saarlouis zurzeit ein Angebot für die verkehrsplanerischen Leistungen ein, deren Ergebnis später als Grundlage für die Objektplanung dienen soll. Verschiedene Verfahrensschritte müssen dabei mit dem Fördergeber abgestimmt werden.
Im Zuge dieses Planungsprozesses werden die allgemeine Öffentlichkeit sowie insbesondere die vor Ort in Roden betroffenen Anlieger informiert und beteiligt. Dazu sind zu einem späteren Zeitpunkt auch Bürgerinformationsveranstaltungen vorgesehen, über deren Termine die Verwaltung rechtzeitig informieren wird.