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Saarlouis hat eine Freiflächengestaltungssatzung

Am 14.10.2021 hat der Stadtrat eine Freiflächengestaltungssatzung für Saarlouis beschlossen. Damit ist Saarlouis die erste Kommune im Saarland mit einer solchen Satzung. Ziel der neuen Satzung ist eine stärkere Durchgrünung der Privatgrundstücke und eine geringere Flächenversiegelung. Sie dient damit der besseren Anpassung an die steigenden Temperaturen und häufigeren Starkregenereignisse, die durch den Klimawandel zu erwarten sind. Die Satzung gilt nur für Neu- und Umbauten, für die beispielsweise ein Bauantrag gestellt werden muss, sowie für die grundlegende Neugestaltung von Gärten. Hausgrundstücke und Gärten im Bestand werden von der Satzung nicht berührt.

Zukünftig müssen u.a. Flachdächer ab 50 m² sowie alle Garagen mit Flachdächern (unabhängig von der Größe) begrünt werden. Auf Baugrundstücken ist außerdem pro volle 400 m² Grundstücksfläche je ein hochstämmiger Laubbaum zu pflanzen. Beschränkungen gibt es für die Anlage von Stellplätzen und anderen Befestigungen in Vorgärten. So sind die so genannten „Schottergärten“ nur auf maximal 25 % einer Vorgartenfläche zulässig. Weitere Vorgaben betreffen die Begrünung von Stellplatzanlagen, von Tiefgaragendächern und – insbesondere bei größeren Gewerbebauten – die Begrünung von Fassaden. In Härtefällen oder bei Eintreten besonderer Umstände, können Abweichungen von der Satzung zugelassen werden.

Unter anderem um den Bauherren die Beachtung der Freiflächengestaltungssatzung zu erleichtern, hat die Stadt parallel die Förderrichtlinien für eine ganze Reihe ökologischer Maßnahmen novelliert. Privatpersonen und Vereine werden nun u.a. bei der Umsetzung von Baumpflanzungen, Blumenwiesen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen und verschiedenen Maßnahmen des Naturschutzes mit einer attraktiven Förderung unterstützt (siehe separaten Artikel).

Kontakt: Dr. Andreas Ney, Tel.: 06831-443-613, Andreas.Ney@saarlouis.de