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Stadt Saarlouis novelliert Förderrichtlinien für ökologische Maßnahmen

Die Stadt Saarlouis hat ihre Richtlinien zur Förderung ökologischer Maßnahmen sowohl für Privatpersonen, als auch für Vereine neu aufgelegt und spürbar verbessert. Gefördert werden „Maßnahmen, deren ökologischer Nutzen klar erkennbar ist und möglichst im Vordergrund steht“. Dazu gehören u.a. die Anlage von Kleinlebensräumen, die Pflanzung von Hecken und Bäumen, die Anlage von Streuobstwiesen, Wildstaudenbeeten und Blumenwiesen, die Begrünung von Dächern und Fassaden, das Anbringen von Nisthilfen, die Pflege „besonderer“ Bäume, der Rückbau von „Schottergärten“ sowie das Entsiegeln von Beton- und Asphaltflächen.

Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme. So werden Gehölzpflanzungen mit 50 % und viele andere Maßnahmen mit 25 % der Kosten bezuschusst (maximal je 500 € pro Maßnahme und Jahr). Werden Schottergärten zurückgebaut oder Dächer extensiv begrünt, bezuschusst die Stadt dies mit 10 €/m². Bei einer intensiven Dachbegrünung und der Entsiegelung von Flächen liegt die Förderung bei 20 €/m². Je nach Maßnahme bestehen hier Obergrenzen zwischen 500 und 3.000 € pro Maßnahme und Jahr. Maßnahmen mit Kosten von weniger als 100 € werden in der Regel nicht gefördert (Bagatellgrenze).

Durch die Förderprogramme erhofft sich die Stadtverwaltung Verbesserungen im Klima-, Natur- und Artenschutz sowie eine stärkere Durchgrünung der Stadt. Außerdem stellen die Förderprogramme eine Erleichterung für Bauherren dar, die die Vorschriften der neuen Freiflächengestaltungssatzung (siehe separaten Artikel) umsetzen müssen.

Kontakt: Dr. Andreas Ney, Tel.: 06831-443-613, Andreas.Ney@saarlouis.de

 

Die Förderrichtlinien für ökologische Maßnahmen sowie Förderantrag und Verwendungsnachweis für Bürger und Vereine finden sich in der Ortsrechtsammlung auf saarlouis.de unter dem Reiter Rathaus – Stadtverwaltung – Ortsrecht im Abschnitt E (Baurechtliche Satzungen, Umweltschutz)

https://www.saarlouis.de/rathaus/stadtverwaltung/ortsrecht/