Hinweise zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen der Kreisstadt Saarlouis auf der Internetseite der Stadt.
Rechtskräftige Bebauungspläne der Kreisstadt Saarlouis können Sie auf den nachfolgenden Seiten einsehen. Noch fehlende Bebauungspläne werden sukzessive ergänzt. Es besteht daher kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Kreisstadt Saarlouis weist ausdrücklich darauf hin, dass das Lesen von Bebauungsplänen mitunter kompliziert sein kann und eine fachliche Beratung erfordert, da die Möglichkeit besteht, dass z.B.
- neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen, Verordnungen oder sonstige Gesetze gelten,
- Gebäude unter Denkmalschutz stehen, wobei es dazu verschiedene Ausprägungen gibt (bspw. Einzeldenkmal, Bestandteil eines Ensembles, Teil eines Denkmalbereiches),
- in Ausnahmefällen für ein Grundstück mehrere Bebauungspläne gelten.
Weiterhin kann, insbesondere bei älteren Bebauungsplänen, durch das Digitalisieren und Aufbereiten für das Internet die Maßstäblichkeit eines Bebauungsplans verloren gegangen sein. Die Pläne sollen daher nur als Erstinformation dienen und sind nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken, Straßen und ähnlichem geeignet.
Außerdem sind durch unterschiedliche Einstellungen von Computern, Bildschirmen oder Druckern Veränderungen gegenüber dem Originalbebauungsplan insbesondere in der Farbgebung und Zeichnung möglich.
Einsichtnahme in Bebauungspläne
Ausschließlich der jeweilige in der Stadtverwaltung Saarlouis als Papierexemplar vorliegende Bebauungsplan bildet die amtliche Fassung. Nur dieser gibt die gültige Rechtslage wieder.
Rechtskräftige Bebauungspläne werden zu jedermanns Einsicht unter der unten angegebenen Kontaktadresse während der üblichen Öffnungszeiten der Kreisstadt Saarlouis bereitgehalten.
Internetfassung der rechtskräftigen Bebauungspläne
Hier finden Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne der Kreisstadt Saarlouis. Diese sind nach den örtlichen Bereichen "Innenstadt" und den einzelnen Stadtteilen geordnet. Wie oben beschrieben, erhebt die Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Pläne des Stadtteils Steinrausch sind aktuell nur direkt beim Stadtplanungsamt einzusehen bzw. können dort angefragt werden.
Sonstige städtebauliche Vorschriften
Weitere Satzungen, wie z.B. Gestaltungssatzungen, Erhaltungssatzungen, Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung befinden sich unter Ortsrecht