Die Stadt Saarlouis hat an der Ampelkreuzung Luxemburger Ring/Anton-Merziger-Ring/Vaubanstraße (bei Pieperparkhaus) eine neue Verkehrsführung eingerichtet. In den Kreuzungsästen der Vaubanstraße (das sind die Straßen, die von der Wallerfanger Straße bzw. vom Großen Markt zum Kreuzungsbereich hinführen) wurden sog. Radschutzstreifen hergestellt. Radschutzstreifen sind gesonderte Fahrstreifen nur für den Radverkehr. Sie sind durch grafische Radpiktogramme auf der Straße auf dem betreffenden Streifen gekennzeichnet, sowie mittels gestrichelter weißer Linie am rechten Fahrbahnrand von der übrigen Fahrbahn abgetrennt. An den Haltebereichen vor der Ampel sind jeweils sog. aufgeweitete Radaufstellstreifen (ARAS) eingerichtet, die ebenfalls mit einem großen Radsymbol auf der Fahrbahn gekennzeichnet sind.
Die Stadt Saarlouis möchte im Zusammenhang mit dieser Verkehrsführungsänderung darauf hinwiesen, dass gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) spezielle Verkehrs- und Verhaltensregel gelten:
Die Radschutzstreifen dürfen nur von Radfahrern oder –seit Neuestem auch von E-Scootern– benutzt werden. Der Autofahrer darf nur seine eigene Fahrspur benutzen und nur im Ausnahmefall auf den Radschutzstreifen ausweichen, z.B. wenn aus irgendwelchen Gründen die Fahrbahn für Gegenrichtungsverkehr kurzzeitig zu eng wäre.
Auf dem Radschutzstreifen darf weder geparkt noch –sei es auch nur kurzfristig– gehalten werden. Dies gilt auch, wenn keine Park- oder Halteverbotsschilder aufgestellt sind. Die gestrichelte weiße Radschutzstreifenmarkierung allein genügt zur Kennzeichnung des Park- und Halteverbots für Kfz. Straßenschilder sind, wie gesagt, nicht notwendig zur Kennzeichnung des Park- und Halteverbots.
In der Zufahrt zur Ampel befinden sich nunmehr zwei Haltelinien. Alle Kfz müssen bei Rot an der hinteren der beiden Haltelinien, also an der von der Ampel weiter entfernten Haltelinie, halten. Die Radfahrer können bis zur vorderen Haltlinie fahren, um dort bei Rot zu halten. Sie sollen sich dort vor die an der hinteren Haltelinie bei Rot warten Kfz aufstellen. Die Fläche zwischen hinterer und vorderer Haltelinie ist zum Halten bei Rot allein den Radfahrern vorbehalten. So können sie von den PKW-Fahrern besser gesehen werden, was der Verkehrssicherheit zugutekommt. Rechtabbiegende PKW und insbesondere LKW müssen besonderes aufmerksam sein, damit sie nicht mit gleichzeitig geradeausfahrenden Radfahrern in Konflikt geraten.
Zur Unterstützung dieses wichtigen Verkehrssicherheitsaspekts sind übrigens sog. Tote-Winkel-Spiegel am Ampelmast installiert. Sie dienen dazu, dass Kfz-Führer Radfahrer (sich fahrend von hinten nähernde oder stehende), die sich evtl. in einem toten Sichtwinkel des Kfz-Führers befinden, besser erkennen zu können.
Die neue Verkehrsführung dient der Verbesserung des Radverkehrs in Saarlouis und wurde aus Fördermitteln der Bundesregierung zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität gefördert.
Weitere Radschutzstreifen existieren in Saarlouis übrigens auch in der Neue-Brauerei-Straße, Fasanenallee, Lorisstraße und Lohestraße.
Hier gelten die o.g. gesetzlichen Reglungen analog.
Die wichtigen rechtlichen Regelungen nochmal im Überblick:
Auf den Radschutzstreifen gilt ein Park- und Halteverbot. Das Befahren mit Kfz ist nur ausnahmsweise gestattet, z.B. wenn der Platz zum Passieren des Gegenrichtungsverkehrs zu eng wäre.
Ganz allgemein gilt im Verhältnis zwischen Kfz und Radverkehr, dass –unabhängig davon, ob ein Schutzstreifen existiert– beim Überholen mit einem Kfz ein Sicherheitsabstand zum Radfahrer von 1,5 m eingehalten werden muss.
Bei Verhältnis zwischen Radverkehr und Fußgänger wird darauf hingewiesen, dass Gehwege allein den Fußgängern vorbehalten sind. Radfahrer müssen Radwege oder die Straße benutzen.