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Sanierungsgebiet Roden

Sanierungsgebiet Roden

Der Stadtrat Saarlouis hat in seiner Sitzung vom 30.03.2023 die Satzung über die förmliche Festlegung des "Sanierungsgebietes Roden" beschlossen. Die Sanierungssatzung wurde mit Bekanntmachung im „Saarlouiser Wochenspiegel“ 08.04.2023 rechtsverbindlich.

Ab jetzt besteht für jeden Bürger, dessen Gebäude innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Roden“ liegt, die Möglichkeit einen Antrag auf erhöhte steuerliche Abschreibungen für Modernisierungs-/Instandsetzungskosten zu stellen.

Erhöhte steuerliche Abschreibungen im "Sanierungsgebiet Roden“

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von erhöhten steuerlichen Abschreibungen ist eine Bescheinigung der Kreisstadt Saarlouis. Um diese zu erlangen ist es erforderlich, vor Beginn
der baulichen Maßnahme mit der Kreisstadt Saarlouis eine Abstimmung der geplanten Maßnahme durchzuführen sowie eine schriftliche Modernisierungs-/
Instandsetzungsvereinbarung abzuschließen
.

Weiterführende Informationen oder einen Termin für eine Abstimmung der geplanten Baumaßnahme erhalten Sie im Rathaus der Kreisstadt Saarlouis, beim Amt für Stadtplanung, Hochbau, Denkmalpflege und Umwelt, Zimmer 2.38, Frau Kesselheim, unter der Telefonnummer 06831/443-316 oder per Email an tanja.kesselheim@saarlouis.de.