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Stadtpolitik

Die Selbstverwaltung der Kreisstadt Saarlouis setzt sich zusammen aus der Stadtverwaltung im Rathaus und zwei politischen Organen: Dem Amt des Oberbürgermeisters und dem Stadtrat. Der Stadtrat ist dabei das oberste politische Entscheidungsgremium. 

Wie wichtig die kommunale Ebene ist, wird besonders deutlich, wenn man bedenkt, dass rund 80 Prozent aller Bundes- und Landesgesetze in den Städten, Gemeinden und Kreisen ausgeführt werden. Außerdem tätigen sie zwei Drittel aller staatlichen Investitionen.

Die Termine für Stadtratssitzungen finden Sie nun in unserem Bürgerinformationssystem.

Die Aufgaben der Kreisstadt Saarlouis

Oberste Aufgabe der Städte und Gemeinden ist die Selbstverwaltung. Dazu gehören Pflichtaufgaben, die eine Gemeinde von Rechtswegen umsetzen muss, und freiwilligen Aufgaben, die von der Gemeinde zusätzlich übernommen werden. Verpflichtend sind etwa Ordnungsangelegenheiten, die Erstellung von Bebauungsplänen oder der Bau von (Grund-)Schulgebäuden. Zu den freiwilligen Aufgaben zählen Museen, Schwimmbäder oder die Wirtschaftsförderung. Außerdem gibt es Aufgaben, die von Bund und Ländern übertragen sind, wie zum Beispiel die Ausführung von Personenstands- und Baurecht.

Der Oberbürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt direkt gewählt. Für die Dauer seiner Amtszeit leitet er die Dienstgeschäfte der Verwaltung.

Im Stadtrat wird über die Selbstverwaltungsangelegenheiten beschlossen, sofern sie nicht dem Oberbürgermeister übertragen sind. Außerdem gibt es eine ganze Reihe von Aufgaben, die dem Stadtrat vorbehalten sind, darunter der Erlass einer Haushaltssatzung, die Wahl der haupt- und ehrenamtlichen Beigeordneten oder die Verleihung des Ehrenbürgerrechts.

Arbeit in Ausschüssen

Ähnlich wie Landtag oder Bundestag arbeitet auch der Stadtrat in Ausschüssen. Sie befassen sich mit einem oder mehreren Aufgabengebieten der Stadt, beraten intensiv und stimmen über Verwaltungsvorlagen und Anträge der Fraktionen ab. Bei der nächsten Stadtratssitzung werden die bis dahin vorberatenen Themen wieder vorgelegt. Die Sitzungen von Stadtrat und Ausschüssen sind öffentlich, „soweit nicht Rücksichten auf das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen“, wie es im Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz heißt.

In den meisten Rats- und Ausschusssitzungen gibt es jeweils einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil.

Nähe zu den Menschen vor Ort

Was den Stadtrat gegenüber anderen politischen Ebenen auszeichnet, ist die Nähe der Volksvertreter zur Bevölkerung. So wie die Wählerinnen und Wähler leben auch die Stadtverordneten in Saarlouis und seinen Stadtteilen. Hier sind sie aktiv, nehmen an Veranstaltungen teil, engagieren sich in ihrer Freizeit. Sie haben ihre Ohren nah am Bürger, tauschen sich mit Vereinen, Gewerbetreibenden und örtlichen Initiativen aus. Ein Vorteil für jeden in der Stadt, denn so hat man einen direkten Draht zu den politischen Entscheidungsträgern. Diese arbeiten übrigens ehrenamtlich: Stadtratsmitglieder sind keine Berufspolitiker, sie übernehmen die Verantwortung für ihre Stadt „nach Dienstschluss“.