Zur Wahrnehmung bestimmter wirtschaftlich orientierter Aufgaben hat die Stadt Saarlouis bürgerlich-rechtliche Gesellschaften gegründet. Die Stadt ist ausschließlicher oder überwiegender Anteilseigner. Oberste Entscheidungsgremien dieser Gesellschaften sind die Aufsichtsräte.
Der Aufsichtsrat der Netzwerke Saarlouis GmbH besteht aus den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Stadtwerke Saarlouis GmbH. Dieser besteht aus 25 Mitgliedern, darunter der Oberbürgermeister der Kreisstadt Saarlouis, 2 Arbeitnehmervertreter und 7 Vertreter der energis. Die übrigen 15 Mitglieder werden aus der Mitte des Stadtrates entsandt:
Der Aufsichtsrat der WBS setzt sich zusammen aus 18 Mitgliedern, darunter der Oberbürgermeister der Kreisstadt Saarlouis und 17 Mitglieder des Stadtrates:
Der Aufsichtsrat der PHG besteht aus 14 Mitgliedern, darunter der Oberbürgermeister der Kreisstadt Saarlouis, ein Vertreter des Einzelhandels und 12 Mitglieder des Stadtrates, von denen vier zugleich Mitglied im Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Saarlouis sein müssen:
Der Aufsichtsrat der GBS besteht aus 15 Mitgliedern. Ständiges Mitglied und Aufsichtsratsvorsitzender ist der Oberbürgermeister der Kreisstadt Saarlouis. Der Gesellschafter Kreissparkasse Saarlouis entsendet ein weiteres Mitglied. Die übrigen Mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt: