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Sollten Sie auf Ihrem Grundstück viel Wasser für die Gartenbewässerung benötigen, können Sie eine Befreiung von der Abwassergebühr für diesen Teil des verbrauchten Frischwassers beantragen, da dieses Wasser nicht in die Kanalisation gelangt, sondern über die unversiegelten Grundstücksflächen versickert.

Der prüffähige Nachweis hierüber ist grundsätzlich durch besondere Wassermesser (Gartenzähler) zu erbringen, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen und die auf Antrag und Kosten des Gebührenpflichtigen einzubauen und vom Gebührenpflichtigen zu unterhalten sind. Der entsprechende Antrag ist bei den Stadtwerken Saarlouis zu stellenAuch die Abrechnung erfolgt direkt über die Stadtwerke Saarlouis.

Bitte beachten Sie, dass die über die Gartenzähler verbrauchten Frischwassermengen unter keinen Umständen in die Kanalisation gelangen darf. Dies bedeutet, dass eine Befüllung von Schwimmbecken/Pools/etc. über den Gartenzähler nicht zulässig ist, da die verbrauchten Frischwassermengen hierdurch im Regelfall zu gebührenpflichtigen Abwassermengen werden und somit Gebühren unterschlagen werden.