Die rechtlichen Grundlagen der Gebührenerhebung sind in der Gemeindehaushaltsordnung, dem Kommunalabgabengesetz (KAG) des Saarlandes sowie den Abwassergebührensatzungen der Kreisstadt Saarlouis geregelt.
Das Abwasserwerk erhebt in diesem Zusammenhang getrennte Benutzungsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser.
Schmutzwassergebühren werden für die ordnungsgemäße Entsorgung des Schmutzwassers erhoben. Die Entsorgung umfasst die Ableitung im städtischen Kanalnetz, dem Hauptsammlernetz des Entsorgungsverband Saar (EVS) und die anschließende Reinigung des Schmutzwassers in der Kläranlage des EVS. Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist die dem Grundstück zugeleitete Frischwassermenge. Der Gebührenbescheid für das Schmutzwasser wird zusammen mit der Frischwasserrechnung, die Sie von den Stadtwerken Saarlouis erhalten, einmal jährlich versandt.
Niederschlagswassergebühren werden für die Ableitung des Niederschlagswassers erhoben. Diese Gebühr ist für alle Grundstücke, von denen Niederschlagswasser in das städtische Kanalnetz eingeleitet wird, zu entrichten. Die Berechnungsgrundlage ist die bebaute und befestigte Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser mittelbar oder unmittelbar in die öffentliche Kanalisation gelangt. Der Gebührenbescheid für das Niederschlagswasser wird zusammen mit dem Steuerbescheid, den Sie vom Steueramt der Kreisstadt Saarlouis erhalten, einmal jährlich versandt.
Bei Fragen zur Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an: Abwasser@saarlouis.de
Bei Fragen zur Niederschlagswassergebühr wenden Sie sich bitte an: NiWaGe@saarlouis.de