Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Bundestag statt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz bzw. einzigen Wohnsitz in der Kreisstadt Saarlouis haben, können Briefwahlunterlagen schriftlich, elektronisch (nicht jedoch telefonisch) oder persönlich im Wahlamt beantragen. Das Wahlamt befindet sich im Rathaus, Großer Markt 1, Empfangsaal, 1. OG. Es ist vom Foyer aus mit dem Fahrstuhl barrierefrei zu erreichen.
Der Versand von Briefwahlunterlagen kann nach aktuellem Stand nicht vor Donnerstag 06. Februar erfolgen. Aufgrund der Postlaufzeiten ist ein rechtzeitiger Eingang der Briefwahlunterlagen beim Wahlamt nur dann garantiert, wenn der Wahlbriefumschlag bis spätestens Mittwoch, den 19. Februar in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen wird. Alternativ kann der Wahlbriefumschlag auch bis zum Wahltag um 18.00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses, Großer Markt 1, eingeworfen werden.
Die Wahlbenachrichtigungsschreiben wurden den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern bis zum 02. Februar zugestellt. Dabei haben die Wahlberechtigten zusätzlich die Möglichkeit, mit dem auf der Rückseite aufgedruckten Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Eine persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist frühestens ab 06. Februar im Briefwahlbüro des Rathauses möglich. Das Wahlrecht kann dann direkt im Wahlamt ausgeübt werden.
Wahlrecht „Auslandsdeutsche“ (Deutsche ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland)
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag und Fehlen eines Wahlrechtsausschlusses) auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben („Auslandsdeutsche“).
Die entsprechenden Anträge mussten bis 02. Februar 2025 eingegangen sein.
Großer Markt 1
66740 Saarlouis