Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Bundestag statt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz bzw. einzigen Wohnsitz in der Kreisstadt Saarlouis haben, können Briefwahlunterlagen schriftlich, elektronisch (nicht jedoch telefonisch) oder persönlich im Wahlamt beantragen. Das Wahlamt befindet sich derzeit sich im Rathaus, Großer Markt 1, Büro Nr. 1.05. 1. OG. Es ist vom Foyer aus mit dem Fahrstuhl barrierefrei zu erreichen.
Der Versand von Briefwahlunterlagen kann nach aktuellem Stand nicht vor dem 10. Februar erfolgen. Aufgrund der Postlaufzeiten ist ein rechtzeitiger Eingang der Briefwahlunterlagen beim Wahlamt nur dann garantiert, wenn der Wahlbriefumschlag bis spätestens Mittwoch, den 19. Februar in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen wird. Alternativ kann der Wahlbriefumschlag auch bis zum Wahltag um 18.00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses, Großer Markt 1, eingeworfen werden.
Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern bis zum 02. Februar zugestellt. Dabei haben die Wahlberechtigten zusätzlich die Möglichkeit, mit dem auf der Rückseite aufgedruckten Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Eine persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist frühestens ab 10. Februar im Briefwahlbüro des Rathauses möglich. Das Wahlrecht kann dann direkt im Wahlamt ausgeübt werden.
Wahlrecht „Auslandsdeutsche“ (Deutsche ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland)
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag und Fehlen eines Wahlrechtsausschlusses) auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben („Auslandsdeutsche“) sofern sie
- nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt (Fallkonstruktion 1) oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. (Fallkonstruktion 2)
„Auslandsdeutsche“, die an der Bundestagswahl teilnehmen wollen und vor ihrem Umzug ins Ausland mit Hauptwohnung in Saarlouis gemeldet waren, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis der Kreisstadt Saarlouis eingetragen. Dieser Personenkreis muss vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Die Antragsformulare (Anlage 2 (Fallkonstruktion 1) und Anlage 2a (Fallkonstruktion 2) zu § 18 Abs. 5 Bundeswahlordnung) sind auf der Homepage der Bundeswahlleiterin zum Thema "Deutsche im Ausland" veröffentlicht: Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin
Die Anträge müssen spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (Sonntag, 02. Februar) eingegangen sein. Bei Vorliegen der Fallkonstruktion 1 können die im Original unterschriebenen Anträge per Email übersandt werden. Bei Vorliegen der Fallkonstruktion 2 müssen die Anträge persönlich und handschriftlich unterzeichnet im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per Email ist in diesem Fall nicht ausreichend.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, um in Saarlouis in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden, senden Sie das Antragsformular an:
Großer Markt 1
66740 Saarlouis