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Hinweise zur Stichwahl

Am 23. Juni geht die Saarlouiser OB-Entscheidung in die Stichwahl: Das ist zu beachten!

Da im ersten Wahlgang keiner der vier OB-Kandidatinnen und Kandidaten über 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen konnte, gehen die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen am Sonntag, 23. Juni., in die Stichwahl.

Gewählt werden kann dabei entweder am Wahlsonntag selbst, und zwar in der Zeit von 8 bis 18 Uhr im jeweiligen Wahllokal oder alternativ auch per Briefwahl. Dazu sind folgende Hinweise zur Wahlberechtigung und zur Briefwahl zu beachten.

1. Wahlberechtigung

Wer darf bei der Stichwahl seine Stimme abgeben?

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die seit mindestens drei Monaten mit Erst-, bzw. Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Saarlouis angemeldet sind. Das gilt auch für Staatsangehörige der übrigen EU-Staaten.

Ich bin in den letzten zwei Wochen 18 geworden, darf ich an der Stichwahl teilnehmen?

Ja. Wer zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten mit Erst-, bzw. Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Saarlouis angemeldet ist, darf bei der Stichwahl seine Stimme abgeben – also auch Jungwählerinnen und -wähler, die seit dem ersten Wahlgang bis einschließlich Sonntag, 23. Juni, 18 geworden sind. Das gilt auch für Staatsangehörige der übrigen EU-Staaten.

Ich habe meinen Erstwohnsitz in der Zeit vom 9. bis zum 23. März in Saarlouis gemeldet, darf ich an der Stichwahl teilnehmen?

Ja. Wer zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten mit Erst-, bzw. Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Saarlouis angemeldet ist, darf bei der Stichwahl seine Stimme abgeben. Wer sich also in der Zeit vom 9. bis zum 23. März in Saarlouis mit Erstwohnsitz angemeldet hat, dessen Wartezeit ist abgelaufen, sodass man an der Stichwahl am 23. Juni teilnehmen darf. Das gilt auch für Staatsangehörige der übrigen EU-Staaten.

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung (-> Glossar) erhalten. Kann ich trotzdem wählen?

Ja. Im Wahllokal muss lediglich ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Wer vorher Briefwahlunterlagen beantragt hat, aber doch vor Ort im Wahllokal seine Stimme abgeben möchte, muss zudem zwingend auch den Wahlschein (-> Glossar) mitbringen.

2. Briefwahl und Wahlscheine

Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen?

Bürgerinnen und Bürger, die für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt haben, bekommen diese nun auch für die Stichwahl automatisch wieder zugeschickt.

Für alle anderen gibt es zwei Möglichkeiten: Online beantragen auf www.saarlouis.de oder Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen. Das ist noch möglich bis Freitag 18 Uhr (Öffnungszeiten: Das Wahlamt ist jeweils ab 8 Uhr geöffnet. Dienstag bis 16.30 Uhr, Mittwoch bis 12.30 Uhr, Donnerstag bis 17 Uhr und Freitag bis 18 Uhr). Wer möchte, kann dann auch gleich vor Ort seine Stimme abgeben oder die Briefwahlunterlagen mit nach Hause nehmen. Das Wahlamt befindet sich im Empfangssaal im 1. Obergeschoss.

Wie lange kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Formell ist das bis Freitag um 18 Uhr möglich. Die Kreisstadt Saarlouis hat jedoch keinen Einfluss auf die Dauer der postalischen Zustellung. Daher empfiehlt das Wahlamt allen, die nach Donnerstagvormittag die Briefwahlunterlagen beantragen wollen, im Rathaus vorbeizukommen, um die Wahlunterlagen dort persönlich entgegenzunehmen.

Was mache ich mit meinen Briefwahlunterlagen?

Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat, hat verschiedene Möglichkeiten.

Die ausgefüllten Unterlagen -

1) in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Wichtig: Genügend Zeit für den Postversand einplanen, damit die Unterlagen rechtzeitig ankommen.

2) im Briefkasten des Saarlouiser Rathauses einwerfen. Dieser befindet sich am Haupteingang rechts. Das ist möglich bis am Sonntag um 18 Uhr.

3) persönlich im Wahlamt des Saarlouiser Rathauses abgeben. Das ist möglich bis einschließlich Freitag. Öffnungszeiten: Das Wahlamt ist jeweils ab 8 Uhr geöffnet. Dienstag bis 16.30 Uhr, Mittwoch bis 12.30 Uhr, Donnerstag bis 17 Uhr und Freitag bis 18 Uhr.

Ich habe Briefwahl beantragt, möchte jetzt aber doch lieber im Wahllokal wählen. Geht das?

Ja, aber es gibt eine wichtige Sache zu beachten: Wer Briefwahlunterlagen zugeschickt bekommen hat, der findet darin auch einen sogenannten Wahlschein (-> Glossar). Wer von der Briefwahl Gebrauch macht, muss diesen mit an das Rathaus zurücksenden. Wer am Sonntag doch lieber im Wahllokal wählt, muss diesen Wahlschein zwingend mit ins Wahllokal bringen. Das ist wichtig um zu gewährleisten, dass eine Person nicht mehrfach von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen kann. Außerdem ist auch hier die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes erforderlich.

Für den ersten Wahlgang habe ich Briefwahlunterlagen beantragt, kann ich bei der Stichwahl auch im Wahllokal wählen?

Ja, aber auch hier gilt: Der Wahlschein (-> Glossar), der mit den Briefwahlunterlagen mitgeschickt wurde, muss mit ins Wahllokal gebracht werden. Das ist vor allem für die Wählerinnen und Wähler wichtig, die sich für die Stichwahl nicht aktiv für eine Briefwahl entschieden haben, sondern die Briefwahlunterlagen inklusive des Wahlscheins automatisch zugeschickt bekommen haben – denn auch sie müssen den Wahlschein im Wahlbüro vorzeigen, wenn sie am Wahltag vor Ort ihre Stimme abgeben wollen. Das ist notwendig, um zu gewährleisten, dass alle Wahlberechtigten nur einmal von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen können. Auch hier ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments im Wahlbüro erforderlich.

3. Glossar

Wahlbenachrichtigung: Die Wahlbenachrichtigung ist ein amtliches Informationsschreiben, das im Vorfeld der Kommunal- und Europawahl versendet wurde, um die Wählerinnen und Wähler über die bevorstehenden Wahltermine zu informieren. Für die Wahlen in Saarlouis wurde dabei sowohl über den Termin der OB-, Stadtrats- und Kreistagswahlen am 9. Juni informiert, als auch über den Termin der OB-Stichwahl am 23. Juni. Eine eigene Wahlbenachrichtigung für diesen Termin wurde nicht verschickt. Die Wahlbenachrichtigung muss nicht bei der Wahl im Wahllokal vorgezeigt werden und sie muss auch nicht den Briefwahlunterlagen beigefügt werden.

Wahlschein: Der Wahlschein ist Teil der Briefwahlunterlagen, die alle Wählerinnen und Wähler erhalten, wenn sie Briefwahl beantragen oder im Vorfeld des Wahlsonntages vor Ort im Wahlamt des Rathauses wählen. Mit dem Wahlschein wird zunächst dokumentiert, dass Briefwahlunterlagen ausgehändigt wurden. Werden die Briefwahlunterlagen eingereicht, ist der Wahlschein Teil der Unterlagen und muss unterschrieben mit dem Wahlbrief an das Wahlamt zurückgesendet werden. Wer doch lieber vor Ort im Wahllokal wählt, muss den Wahlschein dorthin mitbringen. Nur so kann gewährleistet werden, dass wahlberechtigte Personen nur einmal von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen.

Stimmzettel: Auf dem Stimmzettel entscheiden sich Wählerinnen und Wähler mit einem Kreuz in dem dafür vorgesehenen Feld für den Kandidaten ihrer Wahl. Damit ein Stimmzettel gültig ist, muss er von Rechtswegen bestimmte Kriterien erfüllen – zum Beispiel muss der Wählerwille deutlich erkennbar sein und er darf nicht in irgendeiner Weise individualisiert sein, wie etwa durch handschriftliche Ergänzungen. Wer vor Ort im Wahllokal wählt, wirft den gefalteten Stimmzettel in die dafür vorgesehene Urne. Bei einer Briefwahl wird der Stimmzettel im rosafarbenen Umschlag verpackt. Der verschlossene Umschlag wird zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den Rückumschlag verpackt. Die Briefwahlunterlagen können entweder in einem Briefkasten der Deutschen Post oder im Briefkasten des Saarlouiser Rathauses eingeworfen werden. Bei Postversand rechtzeitig abschicken, die Kreisstadt Saarlouis hat keinen Einfluss auf die Dauer der Zustellung.