Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende verpflichtet, den Beginn eines Gewerbebetriebes, die Verlegung der Betriebsstätte, Veränderungen im Gewerbegegenstand und die Aufgabe des Gewerbebetriebes zeitnah anzuzeigen.
Sofern Sie nicht das Onlineverfahren verwenden, erfolgt die Begleichung der entstehenden Verwaltungsgebühr mittels Gebührenrechnung. Dieser geht Ihnen zusammen mit der Bestätigung der Gewerbeanzeige postalisch zu.
Bei persönlicher Vorsprache ist es nicht erforderlich ein Gewerbemeldeformular vorab auszufüllen. Die/der Sachbearbeiter/-in wird mit ihnen gemeinsam das notwendige besprechen und ihnen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind - eine Gewerbemeldebescheinigung ausstellen. In diesem Fall erfolgt die Begleichung der Gebühr vor Ort.
Unsere Sachbearbeiter/innen für Gewerbe- & Gaststättenwesen sind während den Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Telefonisch können Sie einen Termin für die Gewerbean-, um-, oder abmeldung vereinbaren.
Voraussetzungen | Benötigte Unterlagen |
Einzelunternehmen |
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Eingetragener Kaufmann (eK) |
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Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) |
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Offene Handelsgesellschaft (OHG) |
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Kommanditgesellschaft (KG) |
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Kapitalgesellschaften |
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Es wird empfohlen, vor der Neuanmeldung eines Gewerbebetriebes und vor der Betriebsverlegung mit der hiesigen Unteren Bauaufsichtsbehörde Kontakt aufzunehmen. Dadurch können Sie die baurechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Nutzung schnellstmöglich abklären.
Bei Gewerbeanmeldung von ausländischen Staatsangehörigen ist eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, die die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige Gewerbstätigkeit aufzunehmen. Für Aufenthaltserlaubnisse aus anderen EU-Mitgliedsstaaten muss diese Erlaubnis bei der Zentralen Ausländerbehörde des Saarlandes in Lebach eingeholt werden.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Gebühren
Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung beträgt 55,00 Euro. Bei der GbR und OHG fallen die Gebühren je Gesellschafter an.
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Voraussetzungen | notwendige Unterlagen |
Änderung der Betriebsanschrift |
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Änderung in der gewerblichen Betätigung |
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Namensänderung |
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Bei GbR oder OHG ist die entsprechende Ummeldung für jeden Gesellschafter zu tätigen.
Gebühren
Die Gebühr für die Gewerbeummeldung beträgt 45,00 Euro. Bei der GbR und OHG fallen die Gebühren je Gesellschafter an.
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Voraussetzungen | Benötigte Unterlagen |
Berechtigte Personen |
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Gebühren
Die Gebühr für die Gewerbeabmeldung beträgt 35,00 Euro. Bei der GbR und OHG fallen die Gebühren je Gesellschafter an.
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Für folgende Gewerbeanmeldung werden Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauskünfte und die Bescheinigung in Steuersachen benötigt:
Art des Betriebs | Erklärung | Benötigte Unterlagen |
Gaststätten | Gaststätten nach dem Gaststättengesetz:
| Führungszeugnis
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Überwachungs-bedürftige Gewerbe | §38 GewO - An- und Verkauf von Gebrauchtwaren von
Weiterhin überwachungsbedürftig sind:
| Führungszeugnis
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Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge sind beim Bürgeramt des Wohnortes des Antragstellers/der Antragstellerin zu beantragen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Saarlouis haben, sprechen Sie bitte persönlich mit Ihrem Personalausweis oder ihrem Reisepass in unserem Bürgerbüro vor. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig. Einen Termin können Sie unter hier vereinbaren.
Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauskünfte sind an folgende Adresse zu senden:
Kreisstadt Saarlouis
Amt für Ordnung und Bürgerdienste
-Gewerbe-
Großer Markt 1
66740 Saarlouis
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und polizeiliche Führungszeugnisse werden von der Gewerbemeldestelle bis 3 Monate ab Ausstellungsdatum anerkannt.
Die Bearbeitung beim Bundeszentralregister kann bis zu 4 Wochen dauern. Daher wird Ihnen empfohlen, diese rechtzeitig vor dem beabsichtigen Beginn der Tätigkeit zu beantragen.
Die Gebühr für einen Gewerbezentralregisterauszug und ein Führungszeugnis beträgt jeweils 13 Euro und wird vor Ort entrichtet.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Steuerlich Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Für den Bereich der Kreisstadt Saarlouis ist diese unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Finanzamt Saarlouis
Adresse
Gaswerkweg 25
66740 Saarlouis,
Postanschrift
Postfach 14 40
66714 Saarlouis,
Telefon
06831 449-0
Öffnungszeiten
Vor-Ort-Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!
Servicesprechzeiten telefonisch:
Mo. bis Do.: 07.30 - 15.30 Uhr
Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr
unter Tel.: 0681 501-3001 / 0681 501-3002
Termine online vereinbaren unter: https://www.saarland.de/termin-finanzamt