Topaktuell

Osterkirmes von 04.04.2025 bis 08.04.2025

Rathaus und Verwaltungsgebäude wegen Ostermarkt und Personalversammlung am 7. und 8. April ab 12:30 Uhr geschlossen

Neues Parkleitsystem leitet ab sofort den innerstädtischen Parksuchverkehr

Technische Störung: EVS-Wertstoffzentrum telefonisch nicht zu erreichen; zurzeit nur Barzahlung möglich

Gewerbe online An-, Um-, Abmelden

Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden: Ganz bequem per Onlineformular. 

Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende verpflichtet, den Beginn eines Gewerbebetriebes, die Verlegung der Betriebsstätte, Veränderungen im Gewerbegegenstand und die Aufgabe des Gewerbebetriebes zeitnah anzuzeigen.

Allgemeine Hinweise


Sofern Sie nicht das Onlineverfahren verwenden, erfolgt die Begleichung der entstehenden Verwaltungsgebühr mittels Gebührenrechnung. Dieser geht Ihnen zusammen mit der Bestätigung der Gewerbeanzeige postalisch zu.
Bei persönlicher Vorsprache ist es nicht erforderlich ein Gewerbemeldeformular vorab auszufüllen. Die/der Sachbearbeiter/-in wird mit ihnen gemeinsam das notwendige besprechen und ihnen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind - eine Gewerbemeldebescheinigung ausstellen. In diesem Fall erfolgt die Begleichung der Gebühr vor Ort.

Unsere Sachbearbeiter/innen für Gewerbe- & Gaststättenwesen sind während den Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Telefonisch können Sie einen Termin für die Gewerbean-, um-, oder abmeldung vereinbaren.

Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen
Einzelunternehmen
  • gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden

  • Je nach Tätigkeit, evtl. zusätzlich Bestätigung über Eintragung in die Handwerksrolle, Maklererlaubnis oder ähnliches
Eingetragener Kaufmann (eK)
  • siehe Einzelunternehmen
  • Zusätzlich: aktueller Handelsregisterauszug
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
  • siehe Einzelunternehmen
  • jeder Gesellschafter ist zur Meldung verpflichtet. Anmeldung in Vollmacht und Kopie des Personalausweises ist möglich.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

  • siehe GbR
  • Zusätzlich: aktueller Handelsregisterauszug
Kommanditgesellschaft
(KG)
  • gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Komplementärs
  • Zusätzlich: aktueller Handelsregisterauszug
  • Je nach Tätigkeit, evtl. zusätzlich Bestätigung über Eintragung in die Handwerksrolle, Maklererlaubnis oder ähnliches
Kapitalgesellschaften
  • gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises je Gesellschafter
  • Zusätzlich: aktueller Handelsregisterauszug
  • Je nach Tätigkeit, evtl. zusätzlich Bestätigung über Eintragung in die Handwerksrolle, Maklererlaubnis oder ähnliches

Es wird empfohlen, vor der Neuanmeldung eines Gewerbebetriebes und vor der Betriebsverlegung mit der hiesigen Unteren Bauaufsichtsbehörde  Kontakt aufzunehmen. Dadurch können Sie die baurechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Nutzung schnellstmöglich abklären.

Bei Gewerbeanmeldung von ausländischen Staatsangehörigen ist eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, die die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige Gewerbstätigkeit aufzunehmen. Für Aufenthaltserlaubnisse aus anderen EU-Mitgliedsstaaten muss diese Erlaubnis bei der Zentralen Ausländerbehörde des Saarlandes in Lebach eingeholt werden.

Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

  • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe
  • Verwaltung eigenen Vermögens

Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

Gebühren

Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung beträgt 55,00 Euro. Bei der GbR und OHG fallen die Gebühren je Gesellschafter an.

Downloads

Formular zur Gewerbeanmeldung

Voraussetzungennotwendige Unterlagen
Änderung der Betriebsanschrift
  • gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden.
Änderung in der gewerblichen Betätigung
  • gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden.
  • ggf. notwendige Erlaubnisse (Handwerkskammereintrag etc.),
  • Zusätzlich: aktueller Handelsregisterauszug aus dem die Änderung/Erweiterung der Tätigkeit hervorgeht
Namensänderung
  • aktueller Personalausweis.
  • Eventuell: aktueller Handelsregisterauszug aus dem die Namensänderung hervorgeht

Bei GbR oder OHG ist die entsprechende Ummeldung für jeden Gesellschafter zu tätigen.

Gebühren

Die Gebühr für die Gewerbeummeldung beträgt 45,00 Euro. Bei der GbR und OHG fallen die Gebühren je Gesellschafter an.

Downloads

Formular zur Gewerbeummeldung

VoraussetzungenBenötigte Unterlagen
Berechtigte Personen
  • gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden
  • bei GbR sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet und haben sich mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen

Gebühren

Die Gebühr für die Gewerbeabmeldung beträgt 35,00 Euro. Bei der GbR und OHG fallen die Gebühren je Gesellschafter an.

Downloads

Formular zur Gewerbeabmeldung

Für folgende Gewerbeanmeldung werden Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauskünfte und die Bescheinigung in Steuersachen benötigt:

Art des BetriebsErklärungBenötigte Unterlagen
Gaststätten

Gaststätten nach dem Gaststättengesetz:


Gaststätten im stehenden Gewerbe welche Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle feilbieten (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.


Entfällt bei ausschließlichem Angebot alkoholfreier Getränke!

Führungszeugnis
(Belegart OB)


Gewerbe-zentralregister-auskunft
(Belegart 9)


Steuerliche
Unbedenklichkeits-bescheinigung

Überwachungs-bedürftige Gewerbe

§38 GewO - An- und Verkauf von Gebrauchtwaren von

  • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
  • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
  • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen,
  • Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
  • Altmetallen

Weiterhin überwachungsbedürftig sind:

  • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
  • Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
  • Herstellen und vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge

Führungszeugnis
(Belegart OB)


Gewerbe-zentralregister-auskunft
(Belegart 9)

Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge sind beim Bürgeramt des Wohnortes des Antragstellers/der Antragstellerin zu beantragen.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Saarlouis haben, sprechen Sie bitte persönlich mit Ihrem Personalausweis oder ihrem Reisepass in unserem Bürgerbüro vor. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig. Einen Termin können Sie unter hier vereinbaren.

Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauskünfte sind an folgende Adresse zu senden:

Kreisstadt Saarlouis

Amt für Ordnung und Bürgerdienste

-Gewerbe-

Großer Markt 1

66740 Saarlouis

Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und polizeiliche Führungszeugnisse werden von der Gewerbemeldestelle bis 3 Monate ab Ausstellungsdatum anerkannt.

Die Bearbeitung beim Bundeszentralregister kann bis zu 4 Wochen dauern. Daher wird Ihnen empfohlen, diese rechtzeitig vor dem beabsichtigen Beginn der Tätigkeit zu beantragen.

Die Gebühr für einen Gewerbezentralregisterauszug und ein Führungszeugnis beträgt jeweils 13 Euro und wird vor Ort entrichtet.

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Steuerlich Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Für den Bereich der Kreisstadt Saarlouis ist diese unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:

Finanzamt Saarlouis

Adresse

Gaswerkweg 25
66740 Saarlouis,

Postanschrift

Postfach 14 40
66714 Saarlouis,

Telefon

06831 449-0

Öffnungszeiten

Vor-Ort-Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Servicesprechzeiten telefonisch:

Mo. bis Do.: 07.30 - 15.30 Uhr
Fr.:  07:30 - 12:00 Uhr
unter Tel.: 0681 501-3001 / 0681 501-3002

Termine online vereinbaren unter: https://www.saarland.de/termin-finanzamt