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Führungs-Zeugnis

Sie beantragen so das Führungs-Zeugnis

Sie brauchen ein Führungs-Zeugnis:

Wenn Sie in bestimmten Berufen arbeiten wollen.

Zum Beispiel:

Sie wollen in einem Kinder-Garten arbeiten.

Oder Sie wollen Beamter werden.

Sie müssen dann sagen:

Ob Sie Vor-Strafen haben.

Das heißt:

Sie haben einmal eine Strafe bekommen.

Von einem Gericht.

Das steht dann im Führungs-Zeugnis.

Das Führungs-Zeugnis ist ein grünes Blatt.

Sie sehen den Bundes-Adler auf dem Blatt.

Und viele Infos.

Sie können in Ihrem Führungs-Zeugnis lesen:

Ob Sie noch nie eine Strafe von einem Gericht

bekommen haben.

Oder ob Sie schon eine Strafe

von einem Gericht bekommen haben.

Das steht zum Beispiel im Führungs-Zeugnis:

  • Sie waren im Gefängnis.

Sie mussten eine hohe Geld-Strafe bezahlen.

Wenn Sie ein Führungs-Zeugnis brauchen:

Sie gehen zum Bürger-Büro.

Sie sagen dort den Mit-Arbeitern Bescheid.

Sie bekommen dann das Führungs-Zeugnis

mit der Post.

Das dauert ein paar Wochen.

Sie müssen diese Sachen mitbringen

Sie zeigen im Bürger-Büro

Ihren Personal-Ausweis.

Oder Ihren Reise-Pass.

Wenn Sie jünger als 18 Jahre alt sind:

Ihre Eltern können das Führungs-Zeugnis

für Sie beantragen.

Das müssen Ihre Eltern dann dafür mitbringen:

  • Ihren Personal-Ausweis.
  • Oder Ihren Reise-Pass.

Das kostet das Führungs-Zeugnis

Sie müssen 13 Euro bezahlen.

Infos über diesen Text

 

Michèle Gries
hat diesen Text geschrieben.

Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries
haben die Bilder gemalt.

Dirk Stauber
hat den Text auf Leichte Sprache geprüft.


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