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Personal-Ausweis und Reise-Pass

Der Personal-Ausweis

und der Reise-Pass

Sie brauchen einen Personal-Ausweis:

Wenn Sie erwachsen sind.

Und wenn Sie in Deutschland wohnen.

Wenn Sie in bestimmte Länder verreisen:

Sie brauchen einen Reise-Pass.

Das gilt: Wenn Sie 16 Jahre alt sind.

Oder älter.

Sie bekommen den Personal-Ausweis

beim Bürger-Büro.

Sie bekommen den Reise-Pass

auch beim Bürger-Büro.

Sie müssen selbst zum Bürger-Büro gehen:

Damit Sie einen Antrag stellen können.

Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind:

Sie können trotzdem einen Ausweis bekommen.

Sie müssen dann

zusammen mit einem Sorge-Berechtigten

zum Bürger-Büro kommen.

Ein Sorge-Berechtigter ist zum Beispiel Ihr Vater.

Ihre Mutter ist auch eine Sorge-Berechtigte.

Der Ausweis gilt nicht für immer.

Der Ausweis ist für 6 Jahre gültig.

Oder für 10 Jahre.

Sie lesen auf Ihrem Ausweis:

Wie lange der Ausweis gültig ist.

Wichtig:

Wenn Sie schon einen Reise-Pass haben:

Sie brauchen dann keinen Personal-Ausweis.

Die Mit-Arbeiter im Bürger-Büro

beantworten gerne Ihre Fragen.

Wenn Sie etwas wissen wollen:

Sie bekommen im Bürger-Büro

viele Infos über den Personal-Ausweis.

Sie müssen diese Sachen mitbringen:

Wenn sie einen Personal-Ausweis brauchen.

Oder einen Reise-Pass.

Sie zeigen

den Mit-Arbeitern im Bürger-Büro

diese Sachen:

  • 1 Pass-Foto.
  • Ihren alten Personal-Ausweis:

Wenn Sie einen haben.

  • Sie können auch
    Ihre Geburts-Urkundemit-bringen. 
    Oder die Heirats-Urkunde.
    Oder das Familien-Stamm-Buch.

Infos über diesen Text

 

Michèle Gries
hat diesen Text geschrieben.

Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries
haben die Bilder gemalt.

Dirk Stauber
hat den Text auf Leichte Sprache geprüft.


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