Wenn Sie nach Saarlouis gezogen sind:
Sie müssen Ihre Wohnung an-melden.
Sie machen das beim Bürger-Büro in Saarlouis.
Sie sagen im Bürger-Büro:
Welche Menschen noch in der Wohnung wohnen.
Mit Ihnen zusammen.
Sie müssen auch zum Bürger-Büro kommen:
in Saarlouis um-ziehen.
Sie müssen dann Ihre Wohnung um-melden.
Sie sagen dem Bürger-Amt
Ihre neue Adresse.
Wenn Sie in eine andere Stadt in Deutschland
um-ziehen:
Sie müssen nicht zum Bürger-Büro
in Saarlouis kommen.
Sie gehen dann zum Bürger-Büro
in Ihrer neuen Stadt.
Und Sie melden dort Ihre neue Wohnung an.
Sie können selbst zum Bürger-Büro gehen.
Oder ein anderer Mensch
geht für Sie zum Bürger-Büro.
Der Mensch darf für Sie diese Sachen machen:
Damit das geht:
Sie geben einem anderen Menschen
ein Blatt.
Sie schreiben auf das Blatt:
Der Mensch muss auch
Ihren Personal-Ausweis mitbringen.
Und Ihren Personal-Ausweis im Bürger-Büro zeigen.
Das kostet eine Wohnung an-melden.
Oder ab-melden.
Oder um-melden.
Sie müssen dafür nichts bezahlen.
Sie müssen diese Sachen mitbringen
Sie zeigen im Bürger-Büro diese Sachen:
in Ihrer Wohnung wohnen.
Das gilt:
Wenn Sie nicht alleine wohnen.
Die Wohnungs-Geber-Bescheinigung ist ein Blatt.
Ihr Vermieter muss das Blatt für Sie aus-füllen.
Er muss das Blatt auch unterschreiben.
Sie haben dann eine Bescheinigung
für Ihre Wohnung.
Das Blatt gibt es im Internet.
Sie können auf diese Internet-Adresse klicken:
Wenn Sie auf der Internet-Seite
auf das Wort Wohnungsgeberbescheinigung
klicken:
Sie können das Blatt aus-drucken.
Und Ihrem Vermieter geben.
Michèle Gries
hat diesen Text geschrieben.
Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries
haben die Bilder gemalt.
Dirk Stauber
hat den Text auf Leichte Sprache geprüft.
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