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Wohnung ab-melden, an-melden oder um-melden

Sie können so eine Wohnung an-melden.

Oder ab-melden.

Oder um-melden.

Wenn Sie nach Saarlouis gezogen sind:

Sie müssen Ihre Wohnung an-melden.

Sie machen das beim Bürger-Büro in Saarlouis.

Sie sagen im Bürger-Büro:

Welche Menschen noch in der Wohnung wohnen.

Mit Ihnen zusammen.

Sie müssen auch zum Bürger-Büro kommen:

  • Wenn Sie in ein anderes Land um-ziehen.
    Sie melden dann Ihre Wohnung ab.
    Und Sie sagen dem Bürger-Amt
    Ihre neue Adresse.
  • Wenn Sie in eine neue Wohnung

in Saarlouis um-ziehen.
Sie müssen dann Ihre Wohnung um-melden.
Sie sagen dem Bürger-Amt
Ihre neue Adresse.

Wenn Sie in eine andere Stadt in Deutschland

um-ziehen:

Sie müssen nicht zum Bürger-Büro

in Saarlouis kommen.

Sie gehen dann zum Bürger-Büro

in Ihrer neuen Stadt.

Und Sie melden dort Ihre neue Wohnung an.

Sie können selbst zum Bürger-Büro gehen.

Oder ein anderer Mensch

geht für Sie zum Bürger-Büro.

Der Mensch darf für Sie diese Sachen machen:

  • Eine Wohnung für Sie an-melden.
    Oder ab-melden.
    Oder um-melden.

Damit das geht:

Sie geben einem anderen Menschen

ein Blatt.

Sie schreiben auf das Blatt:

  • Den Nach-Namenvon dem Menschen.
    Und den Vor-Namen.
  • Und Ihre Unterschrift.

Der Mensch muss auch

Ihren Personal-Ausweis mitbringen.

Und Ihren Personal-Ausweis im Bürger-Büro zeigen.

Das kostet eine Wohnung an-melden.

Oder ab-melden.

Oder um-melden.

Sie müssen dafür nichts bezahlen.

Sie müssen diese Sachen mitbringen

Sie zeigen im Bürger-Büro diese Sachen:

  • Ihren Personal-Ausweis.
  • Die Personal-Ausweise
    von den Menschen:
    Die mit Ihnen zusammen

in Ihrer Wohnung wohnen.

Das gilt:

Wenn Sie nicht alleine wohnen.

  • Eine Wohnungs-Geber-Bescheinigung.

Die Wohnungs-Geber-Bescheinigung ist ein Blatt.

Ihr Vermieter muss das Blatt für Sie aus-füllen.

Er muss das Blatt auch unterschreiben.

Sie haben dann eine Bescheinigung

für Ihre Wohnung.

Das Blatt gibt es im Internet.

Sie können auf diese Internet-Adresse klicken:

WOHNUNGSGEBERBESCHEINIGUNG

Wenn Sie auf der Internet-Seite

auf das Wort Wohnungsgeberbescheinigung

klicken:

Sie können das Blatt aus-drucken.

Und Ihrem Vermieter geben.

Infos über diesen Text

 

Michèle Gries
hat diesen Text geschrieben.

Mareike Canteli del Valle und Michèle Gries
haben die Bilder gemalt.

Dirk Stauber
hat den Text auf Leichte Sprache geprüft.


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